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ALGORDANZA Erinnerungsdiamanten™

F: Ist der Algordanza Erinnerungsdiamant ein echter Diamant?

A: Ja, der Algordanza Erinnerungsdiamant ist ein echter Diamant. Er weist dieselben chemischen, physikalischen und optischen Eigenschaften auf, die ein geschürfter Diamant auch besitzt. Im Unterschied zum geschürften Diamanten ist der Algordanza Erinnerungsdiamant ganz individuell und einzigartig für Sie in unserem Labor in der Schweiz gewachsen.

F: Ist die Größe des Diamanten abhängig von der Menge der verwendeten Asche?

A: Nein, die Größe des Diamanten ist von der Prozessdauer abhängig. Je länger der Diamant in der Wachstumsphase belassen wird, desto größer kann er werden.

F: Wieviel Asche ist zur Fertigung notwendig und was passiert mit der restlichen Asche?

A: Bei der Kremierung eines erwachsenen Menschen entstehen durchschnittlich 2,5 kg Asche. Wir benötigen mindestens 500 Gramm Asche zur Herstellung eines Diamanten. Mit der Asche kann auf drei unterschiedliche Arten verfahren werden:

  1. Tranformieren der gesamten Asche:
    Wenn keine Grabstelle gewünscht ist, wird das gesamte Aschevolumen solange im Herstellungsprozess belassen bis die Asche vollständig transformiert ist.
  2. Teilentnahme der Asche in der Schweiz:
    Ein Ascheanteil, der nicht zur Herstellung verwendet werden soll, kann an das  jeweilige Bestattungsinstitut zurückgeführt werden, um eine Urnenbeisetzung im Heimatort auszurichten.
  3. Übergabe separierter Asche in der Schweiz:
    Ein Ascheanteil, der nicht zur Herstellung verwendet werden soll,  kann in der Schweiz persönlich abgeholt werden, um z.B. auf unseren eigenen, hierfür ausgewiesenen Schweizer Waldflächen ausgestreut oder naturnah beigesetzt zu werden.

F: Kann nach einer Kremierung in der Asche noch Kohlenstoff vorhanden sein?

A: Bei der Kremation wird der allergrösste Teil des Kohlenstoffs verbrannt, allen voran die trockenen Bestandteile wie Sarg, Ausstattung des Sarges und Kleidung. Bei einer vollständigen Verbrennung unter Sauerstoffüberschuss geht dieser Kohlenstoff in Kohlenstoffdioxid über und verpufft. Es verbleibt - bei der europäisch gängigen Kremierungsmethode - ein TOC-Gehalt von ca. 2% in den humanen Aschebestandteilen übrig (siehe Prüfbericht). Diese werden mittels eines von uns bei der ETH in Zürich entwickelten nass-chemischen Extraktionsverfahrens aus der Asche herausgewaschen und zur Diamantsynthese herangezogen.

F: Was garantiert Algordanza mit dem Zertifikat?

A: In unserem Zertifikat bestätigen wir die Echtheit, Größe, den Schliff und die Farbe des Diamanten, ebenso die bestimmende chemische Zusammensetzung und die garantierte Herkunft des Diamanten aus der übergebenen Asche.

F: Kann man mehrere Diamanten aus einer Asche herstellen?

A: Ja, aus der Kremationsasche eines erwachsenen Menschen können mehrere Aschediamanten gefertigt werden. Genaue Angaben über die mögliche Stückzahl sind abhängig von der übergebenen Aschemenge und dem Kohlenstoffgehalt der Urnenasche. Gerne geben wir Ihnen nach Analyse in unserem Labor genaue Auskunft.

F: Gibt es in den Bestattungsgesetzen eine Rechtsgrundlage, dass Erinnerungsdiamanten beigesetzt werden müssen?

A: Nein, gibt es nicht. Schon die zur Diamantherstellung erforderliche prozessbedingte Umwandlung der Ursprungsasche führt dazu, dass keine bestattungspflichtige Asche mehr vorliegt. Zusätzlich spielt hier eine Rolle, dass der Herstellungsprozess als solcher unter Geltung Schweizerischen Rechts stattfindet.

F: Wie lange dauert es, bis ich meinen Erinnerungsdiamanten in den Händen halten kann?

A: Die Herstellung dauert circa 2-4 Monate ab Urneneingang und Erhalt der Zahlung. Allerdings ist die Erzeugung eines Diamanten ein hochkomplizierter Prozess und kann in manchen Fällen länger dauern. Sie können sich darauf verlassen, dass Qualität und Präzision bei uns an erster Stelle stehen, auch wenn die Herstellungsdauer darunter einmal leiden sollte.

F: Warum haben Algordanza Erinnerungsdiamanten unterschiedliche Färbungen?

A: Die Farbgebung ist abhängig,von dem an den Kohlenstoff gebundenen Element Bor. Je mehr Bor gebunden ist, desto bläulicher erstrahlt der Diamant. Dieser Vorgang ist von uns nicht beeinflussbar.

F: Kann man einen Erinnerungsdiamanten herstellen, auch wenn der Sterbefall und die Kremierung bereits länger zurückliegen?

A: Ja, das Alter der Asche ist für den Herstellungsprozess nicht wichtig. In Ländern wie Deutschland und Österreich, in denen Bestattungszwang herrscht, ist jedoch ein genaues Vorgehen mit der Friedhofsverwaltung einzuhalten.

 


 

ALGORDANZA Vorsorgegarantie

F: Wenn ich von meinem Recht, innerhalb von vier Wochen zu kündigen, Gebrauch mache, muss ich dann etwas bezahlen?

A: Nein, wir haben Ihnen dieses Kündigungsrecht eingeräumt und stehen dazu.

F: Was ist, wenn ich nach dem Verstreichen meiner Kündigungfrist von meinem Auftrag zurücktreten möchte?

A: Dies ist nicht mehr möglich, denn Sie haben einen verbindlichen Auftrag erteilt. Wir haben diesen angenommen und sind dadurch Ihnen gegenüber eine Verpflichtung eingegangen. In Ausnahmefällen kontaktieren Sie uns, dann werden wir gemeinsam eine Lösung erarbeiten.

F: Was passiert mit dem Zinsanteil, der bis zu meinem Ableben anfällt?

A: Dieser Zinsanteil dient zum laufenden Ausgleich der Geldentwertung und um die Kosten des Garantiekontos abzudecken.

F: Wer bekommt ein Exemplar der Vorsorgegarantie und wer informiert Algordanza über mein Ableben?

A: Sie erhalten ein Exemplar, ein weiteres wird bei Algordanza verwahrt. Zudem bekommt der Treuhänder eine Kopie zur Sicherung Ihres Auskunftsrechtes. Bitte beauftragen Sie den Begünstigen der Vorsorgegarantie oder Ihren Bestatter damit, uns über Ihr Ableben zu informieren. In der Regel fertigt der Bestatter bei Vertragsabschluss mit Ihnen eine Kopie für seine Unterlagen an.

Empfehlung: Willenserklärungen oder auch unsere Vorsorge-Garantie gehören in Ihre Dokumentenmappe - dort wo sich Ihre Geburts-/Heiratsurkunden befinden. Dies sind die ersten Dokumente, die ein Bestatter im Ablebefall benötigt. Seinen eigenen Bestattungswunsch im Testament verfügen hilft nicht - da eine Testamentseröffnung in der Regel erst Wochen später nach dem Sterbefall stattfindet.

F: Was passiert, wenn der Begünstigte aus der Vorsorgegarantie die eventuell anfallende Restzahlung nicht bezahlen kann oder will?

A: Im Falle Ihres Ablebens treten wir mit dem Begünstigten in persönlichen Kontakt, können diesen jedoch nicht zwingen, Ihren Wunsch zu respektieren. Um Sie und Ihre Begünstigten frei von jeder weiteren Verpflichtung zu halten, empfehlen wir Ihnen: Zahlen Sie die Vorsorgegarantie zu 100% ein oder schließen Sie für den Rest der Zahlung eine Bestattungskosten-Vorsorgeversicherung ab. Damit haben Sie den finanziellen Teil erledigt und Ihre Begünstigten können den oder die Gedenkdiamanten unbelastet in Empfang nehmen.

F: Was passiert, wenn das Unternehmen Algordanza bei meinem Ableben nicht mehr existiert?

A: Die Algordanza AG ist in mehr als 30 Ländern tätig.Sie ist solide finanziert und wird von erfahrenen Geschäftsleitern geführt. Natürlich können wir nicht in unsere eigene Zukunft sehen, jedoch besteht keinerlei Anlass zu einer solchen Befürchtung. Die Philosophie, Erinnerungsdiamanten ausschließlich aus dem Kohlenstoff der Kremationsasche entstehen zu lassen, hat schon viele Menschen überzeugt. Algordanza ist zudem in Europa der einzige Hersteller von Erinnerungsdiamanten. Falls es doch zu einem Insolvenzverfahren kommen würde, so ist Ihre Garantieleistung sogenanntes „Aussonderungsvermögen" und der geldwerte Vorteil steht Ihnen zu.

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